DK

= Deutsche Kreditwirtschaft

Die DK ist 2011 aus dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) entstanden und führt dessen Arbeit fort. Unter dem Dach Deutsche Kreditwirtschaft arbeiten die Spitzenverbände des deutschen Kreditgewerbes bei einer Vielzahl wichtiger Arbeitsgebiete zusammen.

Die DK steht für eine gemeinsame Meinungs- und Willensbildung der kreditwirtschaftlichen Verbände in Deutschland – in bankrechtlichen, bankpolitischen und bankpraktischen Fragen. Insbesondere in den Bereichen Aufsichts-, Wertpapier- und Steuerrecht. Zudem erarbeitet die DK standardisierte Regelungen im Zahlungsverkehr inklusive Kartenzahlungssysteme.

Die Federführung im DK wechselt jährlich zwischen dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem Bundesverband deutscher Banken sowie dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband.