DFÜ-Abkommen

DFÜ= DatenFernÜbertragung

Das Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und und Kreditinstitiuten (DFÜ-Abkommen) ist eine Vereinbarung der Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), welche die gemeinsamen Standards im elektronischen Zahlungsverkehr regelt. Konkret werden die Schnittstellen zwischen Firmenkunden und Banken definiert und damit die sichere Übertragung von Zahlungsverkehrsdaten.

Das eigentliche Abkommen, gültig seit 1995, ist ein kurzes dreiseitiges Dokument:

Anlage 1 – Spezifikation für die EBICS-Anbindung
EBICS ist der sichere Kanal für die Datenübertragung zwischen Kunde und Bank. Anlage 1 beschreibt die Verfahren, die für die multibankfähige und sichere Kommunikation über das Internet zwischen Kunde und Bank erforderlich sind. Die Spezifikationsdokumente sowie weitere Informationen gleich hier: www.ebics.de und www.ebics.org

Anlage 2 – Spezifikation für die FTAM-Anbindung
Die FTAM-Anbindung basiert auf dem veralteten ISDN-Standard und wurde seit Dezember 2010 aus dem DFÜ-Abkommen herausgenommen.

Anlage 3 – Spezifikation der Datenformate
Die Anlage 3 enthält alle für den Inlands-, SEPA- und Auslands-Zahlungsverkehr erforderlichen Formatspezifikationen. Anlage 3 enthält auch die Datenformate für das Dokumenten- und Wertpapiergeschäft, sowie zu Kontostandsinformationen im SWIFT-Format und im neuen XML-Format (camt). Das Spezifikationsdokument sowie weitere Technische Details und Informationen zur Implementierung finden Sie hier.